Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Lieferungen
A) Geraten wir in Verzug, muss uns der Kunde eine Nachfrist setzen,
bevor er Rücktritts/ Schadensersatzrechte geltend machen kann. Diese
beträgt zwei Wochen.
B) Nimmt der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die
gekaufte Ware nicht ab, oder erklärt er schon vorher ausdrücklich, die
Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt im Regelfall ohne besonderen
Nachweis 25 % der Kaufsumme, es sei denn, dass nachweislich ein Schaden
überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.
Wir können nach unserer Wahl statt der Pauschale auch den tatsächlich
entstandenen Schaden verlangen. Befindet sich der Kunde länger als vier
Wochen im Annahmevertrag, hat er danach die für die Aufbewahrung der
Ware anfallenden Lagerkosten zu ersetzen. In diesem Falle erfolgt die
Aufbewahrung der Ware, für die wir uns auch einer Spedition bedienen
können, auf Gefahr des Kunden.
C) Treten nach Vertragsabschluss Arbeitsausstände, Aussperrungen oder
andere Fälle höherer Gewalt, welche bei Vertragsabschluss nicht
erkennbar waren und die rechtzeitige Lieferung verhindern, bei uns oder
bei unseren Vorlieferanten ein, verlängert sich die Lieferfrist
entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung der
Lieferung länger als 8 Wochen an, kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten.
D) Uns wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, sofern der Hersteller die
bestellte Ware nicht oder nicht mehr produziert oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt, sofern diese Umstände nach Vertragsschluss eingetreten
sind und bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren. Uns steht ein
Rücktrittsrecht ferner zu, wenn der Kunde über die seine
Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben macht oder
seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder
Vergleichsverfahren eröffnet wird. Insbesondere können wir bei
Teilzahlungsverkäufen vom Vertrag zurücktreten, wenn das zur Bezahlung
des Restkaufpreises beantragte Darlehen nicht bewältigt wird.
2. Reparaturen
A) Ein Kostenvoranschlag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
erstellt. Die durch die Erstellung des Voranschlages entstandenen
Kosten können wir in Rechnung stellen, sofern anschließend kein Auftrag
erteilt wird.
B) Reparaturgegenstände sind auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers bei uns anzuliefern und abzuholen.
C) Wir sind berechtigt, auch solche Fehler zu beheben, die sich erst
während der Reparatur zeigen und deren Beseitigung für die
Funktionsfähigkeit oder Betriebssicherheit not- wendig ist. Dies gilt
nicht, wenn der Auftrag ausdrücklich auf die Behebung eines genau
bezeichneten Fehlers beschränkt war oder wenn durch die zusätzlichen
Arbeiten ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten würde und der
Kunde die zusätzlichen Arbeiten nicht genehmigt.
D) Wird der Reparaturgegenstand nicht spätestens drei Monate nach
schriftlicher Aufforderung abgeholt, so sind wir zu weiteren
Aufbewahrung nicht verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist sind wir
berechtigt, den Reparaturgegenstand zu Deckung unserer Forderung zu
veräußern, ein etwaiger Mehrerlös steht dem Auftraggeber zu.
E) Lohn- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, sie
sind anlässlich der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden
entstanden.
3. Ratenkäufe
Bei Ratenkäufen, die dem Abzahlungsgesetz unterliegen, wird die
Restschuld insgesamt fällig, wenn der Kunde mit mindestens 2
aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise im Verzug ist
und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens 10 %
des Kaufpreises ausmacht.
4. Gewährleistung
A) Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung
schriftlich geltend gemacht werden. Für nicht rechtzeitig angezeigte
Mängel ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
B) Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst grundsätzlich auf die
Nachbesserung. Wir können nach unserer Wahl statt nachzubessern, auch
einwandfreien Ersatz liefern. Der Kunde kann nach seiner Wahl die
Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn bei Rundfunk-, Phono- und
Fernsehgeräten sowie bei Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Kühl- und
Gefriergeräten sowie ähnlichen Großgeräten eine zweimalige, bei
Kleingeräten eine einmalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung keinen
Erfolg hat oder von uns verweigert wird.
C) Unsere Gewährleistung entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder
ein Unbefugter Dritter Eingriffe an dem gelieferten Gegenstand
vornimmt, es sei denn, der Fehler beruht nachweislich nicht auf dem
Eingriff.
D) Für gebrauchte Geräte leisten wir keine Gewähr.
5. Eigentumsvorbehalt
A) Wir behalten uns das Eigentum an der uns gelieferten Ware bis zur
vollständigen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus dem
zugrundelegenden Vertrag zustehenden Ansprüche vor.
B) Solange der verkaufte Gegenstand noch in unserem Eigentum steht,
darf er weder weiter- veräußert, vermietet oder verschenkt werden. Vor
einem Diebstahl, einer Pfändung, einem Standortwechsel oder jeder
anderen Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der Kunde unverzüglich
zu benachrichtigen.
6. Haftung
A) Für Verletzungen vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten
haften wir nur, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.
B) Hiervon bleiben etwaige Ansprüche des Kunden, soweit auf unserem
Leistungsverzug, der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung
oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, unberührt.
7. Zahlung
A) Der Kaufpreis ist - wenn nicht Ratenzahlung vereinbart ist - nach
Erhalt der Rechnung ohne Skontoabzug fällig. Kommt der Kunde mit der
Zahlung in Verzug, werden die von unserer Bank jeweils berechneten
Zinsen und Spesen in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung
weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
B) Der Kunde ist zur Zurückhaltung wegen Ansprüchen aus anderen
Vertragsverhältnissen nicht befugt. Die Aufrechnung seitens des Kunden
ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Firmensitz für folgende Fälle:
A) der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland;
B) der Kunde verlegt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung oder sein Wohnort oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt. Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist unser Firmensitz als
Gerichtsstand vereinbart.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.